4. Nachhaltigkeit

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Ganzheitlicher Gewässerschutz
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Ein Schmetterling auf einer Blume

Was macht der Rhein an der Grenze zu den Niederlanden? Er fließt einfach weiter. Und deswegen darf der Gewässerschutz auch nicht an einer für den Fluss beliebigen Grenze aufhören. Stattdessen sind ganzheitliche, länderübergreifende Konzepte notwendig - und genau deshalb gibt es die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Ziel der Richtlinie ist es, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers deutlich zu verbessern. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis zum Jahr 2015 alle Oberflächengewässer (also die Seen, Bäche, Flüsse und Küstengewässer) sowie das Grundwasser in einen "guten Zustand" zu bringen. Für die Umsetzung der WRRL müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erstellen. Diese Pläne gelten grenzüberschreitend für sogenannte Flussgebietseinheiten. Das sind die natürlichen Räume der großen Fließgewässer (zum Beispiel der Rhein), ihre sogenannten Einzugsgebiete. Zu einem Einzugsgebiet gehören auch alle Zuflüsse und das zuströmende Grundwasser. Deutschland ist insgesamt an zehn Flussgebietseinheiten beteiligt. Für die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne sind umfangreiche Untersuchungen notwendig. Zuerst wird der Zustand der Gewässer und des Grundwassers untersucht und bewertet. Zur Beschreibung des ökologischen Zustands der Fließgewässer müssen drei Aspekte berücksichtigt werden:

  • Lebensgemeinschaften. Dies beinhaltet eine Bewertung der Lebensbedingungen von Fischen über größere Wasserpflanzen bis hin zu Kleinlebewesen und Algen
  • Wasserhaushalt und Gewässerstruktur, wie zum Beispiel Gewässer- und Uferbeschaffenheit, Durchgängigkeit und Abflussverhalten
  • Wasserbeschaffenheit, also die Wasserqualität

Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen System in fünf Stufen.

Sehr gut Lebensgemeinschaften, Wasserqualität sowie Wasserhaushalt und Struktur des Gewässers weisen keine oder nur geringfügige Abweichungen von einem Zustand auf, der ohne störende menschliche Einflüsse zu erwarten wäre.
Gut Die Lebensgemeinschaften weisen auf geringe, vom Menschen verursachte Störungen hin, weichen aber nur geringfügig vom sehr guten Zustand ab.
Mäßig Die Lebensgemeinschaften weisen auf signifikant stärkere Störungen hin und weichen mäßig vom sehr guten Zustand ab.
Unbefriedigend  Die Lebensgemeinschaften weichen erheblich von einem Zustand ohne menschliche Störungen ab.
Schlecht Große Teile der Lebensgemeinschaften, die bei sehr gutem Zustand vorhanden wären, fehlen.

Nach Analyse der maßgeblichen Belastungen werden realisierbare Maßnahmen zum Beispiel zur Verbesserung der Gewässerstrukturen geplant und umgesetzt. Dabei ist es oft schwierig, die Konflikte zwischen bestehenden Nutzungen an den Flüssen und den ökologischen Erfordernissen - also zwischen den Anforderungen von Mensch und Natur - zu lösen. Ein guter ökologischer Zustand für alle Gewässer kann in unserer dicht besiedelten und intensiv genutzten Landschaft nicht in allen Fällen oder jedenfalls nicht kurzfristig erreicht werden. Deshalb sind Ausnahmen möglich, wie zum Beispiel Abweichungen vom Bewirtschaftungsziel oder Fristverlängerungen.

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Gewässergüte

Aber wann ist ein Fluss oder ein Bach in einem guten ökologischen Zustand? Wenn ich darin schwimmen kann? Wenn ich das Wasser trinken kann? Oder einfach nur, wenn er schön aussieht? Zur Beurteilung des Gewässerzustandes sind genaue Kriterien und Methoden notwendig. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Tiere und Pflanzen (Arteninventar).
Viele der Lebewesen, die in einem Bach oder Fluss leben, haben ganz bestimmte Ansprüche an ihren Lebensraum. Einige brauchen klares und sauerstoffreiches Wasser, andere dagegen bevorzugen nährstoffreichen Schlamm. Das Vorkommen beziehungsweise die Häufigkeit solcher Tiere lässt also auf eine bestimmte Wasserqualität schließen. Deshalb werden sie auch als Zeigerarten (Indikatorarten) bezeichnet. Mit ihrer Hilfe können Fließgewässer in verschiedene Gewässergüteklassen eingeteilt werden. Eine bewährte Methode zur Bestimmung der Gewässergüte ist das Saprobiensystem (abgeleitet von dem griechischen Wort "sapros" = Fäulnis im Sinne von fäulnisfähiger, also abbaubarer Substanz). Das Prinzip beruht darauf, dass der Grad der Verschmutzung eines Fließgewässers mit biologisch abbaubaren, nicht toxischen (giftigen) Stoffen die Zusammensetzung der darin lebenden Tier- und Pflanzenwelt prägt. Die Funktionsweise ist einfach: Wasserlebewesen brauchen Sauerstoff, bestimmte Arten besonders viel, andere kommen mit weniger aus. Beim Abbau der organischen Substanzen durch die Mikroorganismen wird Sauerstoff verbraucht. Wird dieser zu knapp, verschwinden anspruchsvollere Arten, und solche, die mit weniger Sauerstoff auskommen, breiten sich in Massen aus. Je nach Vorkommen und Häufigkeit bestimmter Zeigerarten können so die Fließgewässer in verschiedene Güteklassen eingeteilt werden. Das bekannteste und bei uns am häufigsten angewendete System unterscheidet vier verschiedene Güteklassen mit drei Zwischenstufen, die mit römischen Ziffern gekennzeichnet und in den Gütekarten in den Farben des Regenbogens dargestellt werden.
Bei der Güteklasse I ist das Wasser unbelastet oder sehr gering belastet. Hierzu gehören Quellgebiete und Flussoberläufe mit reinem, fast sauerstoffgesättigtem Wasser. Die Sauerstoffsättigung wird meist in Prozent angegeben. Sie ist abhängig von der Temperatur, dem Luftdruck und den im Wasser gelösten Stoffen. Sauerstoffgesättigtes Wasser enthält die größtmögliche Menge an gelöstem Sauerstoff, also 100 Prozent Sättigung. Die Gewässer sind sehr nährstoffarm und werden nur von wenigen Tieren besiedelt. Zeigerarten sind zum Beispiel verschiedene Steinfliegenlarven. Fließgewässer der Güteklasse II sind mäßig verunreinigt. Der Sauerstoffgehalt des Wassers schwankt, liegt aber bei über 70 Prozent des Sättigungswertes. Hier fühlen sich die Fische besonders wohl. Zu den Zeigerarten gehören Bachflohkrebse, Eintags- und Köcherfliegenlarven. Gewässerabschnitte der Güteklasse III sind stark verschmutzt, und das Wasser ist getrübt. Der Sauerstoffgehalt schwankt zwischen 25 und 70 Prozent des Sättigungswertes, sodass den Fischen manchmal die Luft ausgeht. Zeigerarten sind beispielsweise Wasserassel und Rollegel. Bei Fließgewässern der Güteklasse IV ist das Wasser übermäßig verschmutzt und stark getrübt. Typisch sind Faulschlammablagerungen, die häufig nach "faulen Eiern" (Schwefelwasserstoff) riechen. Der Sauerstoffgehalt ist äußerst niedrig und sinkt fast auf null. Fische haben keine Überlebenschance. Hier tummeln sich als Zeigerarten Zuckmückenlarven und Rattenschwanzlarven. Die Güteklassen I und II sind für natürliche Flüsse und Bäche charakteristisch, die anderen Klassen deuten meist auf eine Verschmutzung durch uns Menschen hin. Die Bestimmung der Gewässergüte nach dem Saprobiensystem ist eines von mehreren Kriterien zur Beurteilung des ökologischen Zustands gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die fünfstufige Bewertungsskala lässt sich vereinfacht wie folgt übertragen.

Gewässergüteklasse Ökologischer Zustand
I Unbelastet bis sehr gering belastet 1 (sehr gut)
I-II Gering belastet 2 (gut)
II Mäßig belastet
II-III Kritisch belastet 3 (mäßig)
III Stark verschmutzt 4 (unbefriedigend)
III-IV Sehr stark verschmutzt 5 (schlecht)
IV Übermäßig verschmutzt

Hellblau hinterlegte Begriffe werden in aktuellen Internetbrowsern bei Mausberührung erklärt.

Ein Bach fließt durch eine ländliche Umgebung

Heutzutage werden so viele verschiedene Substanzen in unsere Bäche und Flüsse eingeleitet, dass zusätzlich die Wasserqualität regelmäßig im Labor untersucht wird. Gemessen werden chemische und physikalische Parameter wie Wassertemperatur, pH-Wert, Sauerstoffgehalt und Pflanzennährsalze (Stickstoff- und Phosphorverbindungen, zum Beispiel Nitrate und Phosphate), aber auch giftige Stoffe wie Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel und Industriechemikalien.
Und schließlich wurde alles Machbare getan, das Wasser ist sauber, aber kein Fisch will darin schwimmen. Warum? Die Lebensbedingungen in unseren Flüssen und Bächen werden nicht nur von der chemischen Wasserqualität, sondern auch von der Strukturausstattung und der Gewässerdynamik geprägt. Sauberes Wasser bedeutet aber nicht automatisch auch eine gute Gewässerstruktur. Diese ist durch Begradigung und technischen Ausbau der Fließgewässer sowie die Zerstörung der natürlichen Auenlandschaften oft schwerwiegend verändert worden. Dadurch fehlen in vielen Bächen und Flüssen die charakteristischen artenreichen Lebensgemeinschaften.
Die Gewässerstrukturgüte ist ein Maß für den Natürlichkeitsgrad eines Gewässers. Erfasst und bewertet werden hierbei alle Strukturen im Wasser und am Ufer, aber auch das Gewässerumfeld, also die Aue und deren Nutzung. Die Einteilung erfolgt in sieben verschiedene Strukturgüteklassen von "unverändert" (Strukturgüteklasse 1) bis "vollständig verändert" (Strukturgüteklasse 7).
Die Lippe und ihre Nebenbäche befanden sich bis Mitte der 1970er Jahre in einem ausgesprochen schlechten Zustand. Aber besonders durch den Bau von Kläranlagen hat sich die Situation deutlich verbessert. Rund 75 Prozent der gesamten Gewässerstrecke sind heute gering oder mäßig belastet (Gewässergüte I-II oder II) und nur ein Prozent ist stark bis übermäßig verschmutzt (Gewässergüte III bis IV). Trotzdem gibt es noch viel zu tun, besonders für die Gewässerstruktur. Denn 43 Prozent der untersuchten Gewässerabschnitte sind sehr stark oder übermäßig verändert, und nur sieben Prozent kann man als natürlich oder weitestgehend naturnah bezeichnen. Das heißt, sie sind unverändert oder gering verändert. An der Emscher und ihren Nebenbächen ist die Situation schlechter als an der Lippe. Aber mit dem 1991 begonnenen Umbau des Emschersystems verbessert sich der Zustand Schritt für Schritt.
Durch die Umgestaltung der Bäche und Flüsse in der Emscher-Lippe-Region ist man auf einem guten Weg, im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernisse in Einklang zu bringen. Allerdings sind dem naturnahen Umbau der Fließgewässer hier auch Grenzen gesetzt. Durch nicht wieder umkehrbare Eingriffe des Menschen, wie zum Beispiel Bergsenkungen als Folge des Kohleabbaus, wurde die Landschaft dauerhaft verändert. Gewässerbegleitende Deiche und zahlreiche Pumpwerke werden deshalb auch zukünftig bestehen bleiben müssen.



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